Steuernews für Ärzte
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2018:
-
Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 2019 Grundfreibetrag und Beitragsbemessungsgrenze
-
Honoraranspruch eines Zahnarztes Schließt die Ärztin/der Arzt mit einem Patienten einen Behandlungsvertrag, kennt dieser als Dienstleistungsvertrag keine Gewährleistungsregelungen.
-
Aufwendungen für eine Reiki-Behandlung Eine Steuerpflichtige beauftragte eine Therapeutin mit diversen (Fern-)Reiki-Behandlungen.
Kündigung wegen Eheschließung

Sachverhalt
Ein katholischer Krankenhausbetreiber kündigte dem Chefarzt eines von ihm betriebenen Krankenhauses nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau, mit der er kirchlich verheiratet war. Auslöser für die Kündigung war eine erneute standesamtliche Heirat, ohne dass seine erste Ehe für nichtig erklärt worden wäre. Der Chefarzt hätte durch Eingehung einer nach „kanonischem Recht“ ungültigen Ehe in erheblicher Weise gegen seine Loyalitätsobliegenheiten aus seinem Dienstvertrag verstoßen.
Urteil des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah in der Kündigung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion und hat den Fall zur Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwiesen (EuGH, Urteil vom 11.9.2018, C-68/17). Eine Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu führen, erschien dem EuGH nicht als „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“, so der EuGH. Das Bundesarbeitsgericht wird hierzu in Kürze entscheiden.
Stand: 27. November 2018